Wann kann ich Widerspruch wegen einer fehlerhaften Abrechnung einlegen?
Gegen den Abrechnungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.
Wie kann ich herausfinden, ob ein Widerspruch oder eine Klage möglich ist?
Ob ein Widerspruch oder eine Klage möglich ist, können Sie in der Regel der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheids des Wasserwerks Starnberg entnehmen oder hier am Ende der Seite als Muster. Die Rechtsbehelfsbelehrung gibt dabei an, innerhalb welcher Frist der Widerspruch oder eine Klage eingereicht werden muss und bei welcher Behörde bzw. welchem Verwaltungsgericht der Rechtsbehelf anzubringen ist.
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.