Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung erheben wir für das Gebiet Starnberg und ein Teil der Gemeinde Pöcking einen Beitrag. Dieser Beitrag wird erhoben für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke. Wenn für Sie ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht oder tatsächlich angeschlossene Grundstücke.

Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln.

Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist.

Für weitere Fragen und Informationen wenden Sie sich an: Tel.:  08151/555 10-18 oder ankundenservice.wasserwerk(at)starnberg.de