Für die Erstellung des Grundstücksanschlusses wird eine Anschlussleitung von der Versorgungsleitung bis in Ihr Grundstück verlegt. Im Übergabeschacht/ im Haus endet diese Leitung mit der Übergabestelle & dem Wasserzähler. Der Aufwand für die Herstellung des Grundstücksanschlussabschnittes, der sich nicht im öffentlichen Grundstück befindet, wird dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.
Der Grundstücksanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks oder dessen bevollmächtigten beantragt. Stellen Sie den Antrag so frühzeitig wie möglich. In der Regel wird der Grundstücksanschluss vor den Anschlüssen für Strom, Gas und Telefon erstellt.
So geht’s:
1.Füllen Sie den Antrag aus
2.Schicken Sie uns einen verbindlichen Lageplan im Maßstab 1:1000
3.Fügen Sie außerdem die vollständigen Baupläne aller Geschossflächen im Maßstab 1:100 hinzu
Den Verlauf und die Ausführung der Hausanschlussleitung, als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserwerkes und Ihrer Hausinstallation, legt das Wasserwerk fest. Dieses wird Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Bei Anschlüssen, deren Leitungslänge von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als 25 m betrifft, wird an der Grundstücksgrenze ein Übergabeschacht erstellt. Damit können Wasserverluste eingedämmt werden.