Zum Schutze unseres Trinkwassers und Ihrer Gesundheit dürfen nach Vorgabe unserer Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung nur qualifizierte Fachfirmen Installationen durchführen.
Grundsätzlich kann jedes Installationsunternehmen, das die fachliche Befähigung im Bereich Trinkwasserinstallation nachweist und im Versorgungsgebiet des Wasserwerk Starnberg ansässig ist, in das Installateurverzeichnis eingetragen werden.
Installationsunternehmen die nicht im Versorgungsgebiet des Wasserwerk Starnberg ansässig sind, können mit Vorlage Ihres Installateurausweises eine Einzelfallgenehmigung oder eine Gasteintragung (bei mehr als 2 Installationen im Versorgungsgebiet pro Jahr im Durchschnitt) erhalten.
Mit den Installationsarbeiten darf erst nach schriftlicher Zustimmung der Wasserwerk Starnberg begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach straßen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.
Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch die Stadt oder durch ein Installationsunternehmen erfolgen, das in ein Installateurverzeichnis der Stadt oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens eingetragen ist.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an technik.wasserwerk(at)starnberg.de. Unsere Kolleginnen und Kollegen kümmern sich gerne um Ihre Anliegen.