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Welche Kosten erstehen bei einem Hausanschluss? Für die Erstellung des Hausanschlusses wird eine
Hausanschlussleitung von der Versorgungsleitung bis in Ihr Haus verlegt.
Im Haus endet diese Leitung mit der Übergabestelle, dem Wasserzähler.
Der Aufwand für die Herstellung des Hausanschlussabschnittes, der
sich nicht im öffentlichen Grundstück befindet, wird dem Grundstückseigentümer
in Rechnung gestellt.
Was ist auf der Baustelle zu beachten? Bauseitig sollte eine geeignete Übergabestelle, möglichst ein Hausanschlussraum, für alle Anschlüsse nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten zugänglich sein. Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie möglichst kostengünstig erstellt werden kann.
Wer beantragt einen Hausanschluss? Der Hausanschluss wird vom Eigentümer des Grundstücks
oder dessen bevollmächtigten beantragt. Der dafür vorgesehene
Antrag ist beim Wasserwerk Starnberg erhältlich und wird Ihnen auf
Wunsch auch zugeschickt. Sie können sich den Antrag
Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses auch von den jeweiligen Versorgungsmöglichkeiten abhängt. Mit unterschiedlichen Ausführungszeiten ist aber zu rechnen. Ersparen Sie sich unnötigen Terminärger und stellen Sie den Antrag so rechtzeitig wie möglich. In der Regel wird der Wasseranschluss zusammen mit den Anschlüssen für Strom, Gas und Telefon erstellt.
Wer legt die Ausführung und die Leitungsführung fest? Den Verlauf und die Ausführung der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung des Wasserwerkes und Ihrer Hausinstallation legt das Wasserwerk fest. Dieses wird Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen. Bei Anschlüssen deren Leitungslänge von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als 25 m betrifft, wird an der Grundstücksgrenze ein Übergabeschacht erstellt. Damit können Wasserverluste eingedämmt werden.
Was gehört alles zur Hausinstallation? Die Hausinstallation umfasst alle Anlagenteile vom Wasserzähler bis zur letzten Entnahmestelle.
Kann die Hausinstallation in Eigenhilfe erstellt werden? Nein! Sie darf nur durch ein Vertrags-lnstallations-Unternehmen
(VIU) hergestellt und unterhalten werden, das die einschlägigen
technischen Regeln und die besonderen Vorschriften des Wasserwerkes zu
beachten hat. Diese Regelung gilt für das Versorgungsgebiet des Wasserwerkes
Starnberg. Für die Aufnahme in das Installateurverzeichnis können
Installateurunternehmen die Vertragsunterlagen
Kann bereits während der Bauzeit Wasser bezogen werden? Ja, sofern eine Hausanschlussleitung als Bauwasseranschluss herangezogen werden kann. In diesen Fällen ist jedoch darauf zu achten, dass der Bauwasserzähler besonders gegen Frost und Beschädigungen geschützt werden muss. Wenn Sie einen Bauwasseranschluss benötigen, stellen Sie dafür bitte einen Antrag beim Wasserwerk Starnberg. Zusätzlich müssen für den Bauwasserzähler Sicherheitsleistung in Höhe von 300 € hinterlegt werden.
Wie steht es mit dem "Kleingedruckten"? Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem Wasserwerk Starnberg
ist die Wasserabgabesatzung
Hier können Sie die erforderlichen Dokumente herunterladen: |
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